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SVLFG / LKK: Zeitnahe Termine für Landwirte / GaLabau (04.07.2024)

Die SVLFG betreut viele Menschen, die im Freien arbeiten: In der Landwirtschaft, im Garten- und Landschaftsbau oder in der Forstwirtschaft. Hier kann das Risiko für bestimmte Hauterkrankungen erhöht sein.

Die SVLFG hat daher mit dem Berufsverband der Dermatologen einen Sondervertrag ausgehandelt, der ihren Versicherten ermöglicht, zeitnah einen Termin bei einer teilnehmenden Hautarztpraxis zu erhalten.

Wenn Sie bei der SVLFG oder deren Krankenversicherung LKK versichert sind, können Sie per Mail einen Termin im Rahmen dieses Sondervertrags anfordern.


Umstellung der Telefonanlage (02.02.2024)

Wir haben erneut unsere Telefonanlage umgestellt.

Leider erreichen uns weiterhin viel mehr Anrufe, als wir entgegennehmen können.

Ab jetzt findet montags, dienstags und donnerstags von 11-13 Uhr sowie mittwochs und freitags von 12-13 Uhr eine Telefonsprechstunde statt. Zu diesen Zeiten wird das Telefon priorisiert beantwortet.

Über ein Sprachdialogsystem können Sie Ihr Anliegen auswählen und dann entweder mit einer Mitarbeiterin sprechen oder auch Rezeptwünsche "auf Band" sprechen.

Außerhalb der Telefonsprechstunde konzentrieren wir uns ganz auf die Patienten, die wir in der Praxis zu versorgen haben. In diesen Zeiten können Sie trotzdem Rezeptwünsche und Terminabsagen aufsprechen.

Andere Arztpraxen, die ein Anliegen bezüglich gemeinsamer Patienten haben, erreichen uns immer über die Arztdurchwahl.

Bitte beachten Sie, dass Anrufe von Patienten, die fälschlicherweise die Option "Ich bin selbst ärztlicher Kollege " wählen, damit ihr Anruf schneller entgegengenommen wird, nicht beantwortet werden. Diese Leitung halten wir immer frei, damit z.B. kurze Rückfragen von Ihrem Hausarzt oder Anrufe von Kollegen, die sehr kurzfristig einen Patienten überweisen müssen, uns auch erreichen. Das ist zwischen Arztpraxen üblich und wichtig, um die kollegiale Zusammenarbeit und gemeinsame Patientenbetreuung zu ermöglichen und den Sprechstundenablauf in beiden Praxen nicht zu stören.


Protesttage in 2023

Wieder schließen Ärzte in Deutschland ihre Praxen als Protest gegen die Gesundheitspolitik. Wir sind in dieser Zeit ohnehin im Praxisurlaub, hätten aber sonst auch am Protest teilgenommen. Warum? Hier finden Sie Antworten.


Gegen wen richtet sich der Protest?

Die Proteste richten sich gegen die Politik und die Krankenkassen. Es geht darum, die hohe Qualität der medizinischen Versorgung für alle Patienten zu erhalten.



Was hat Karl Lauterbach damit zu tun?

Karl Lauterbach (SPD) ist seit 2021 Gesundheitsminister. Er lässt sich fast ausschließlich von Krankenhaus-Wissenschaftlern beraten und ignoriert die Nöte der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte. Für Kliniken werden Milliardenhilfen gegen die Preisexplosion aufgelegt. Für Arztpraxen gibt es keine staatliche Hilfe.



Die bundeweite Vertretung für alle rund 140.000 Vertragsärzte und -psychotherapeuten hat im August 2023 gemeinsam einen offenen Brief mit Forderungen an den Bundesgesundheitsminister geschickt. Etwas später wurde Lauterbach öffentlich von Journalisten danach gefragt. Er antwortete, er bekomme „fast jeden Tag Briefe mit irgendwelchen Forderungen, mal aus der Industrie, mal aus der Selbstverwaltung [der Kassenärzte]“ und disqualifizierte den Notruf der Ärzteschaft als Postwurfsendung. Das ist eine Missachtung der gesamten deutschen Praxisärzte, die in dieser Form bislang einzigartig ist. Ein Schlag ins Gesicht derer, die 90% der gesamten Medizinischen Versorgungsleistungen in Deutschland erbringen.


Lauterbach sagte im Interview, dass durch die Leistungskürzungen in jüngster Vergangenheit keinerlei Verschlechterung in der ärztlichen Versorgung festgestellt werden konnte und sieht daher keinen Handlungsbedarf.               


Sind Ärzte wirklich so schlecht bezahlt?

Alles wird teurer – auch für uns Ärzte steigen Personal-, Material- und Stromkosten. Handel, Handwerk und Co. können und müssen ihre Preise erhöhen. Niedergelassene Ärztinnen und Ärzte dürfen das nicht. Wie viel die Behandlung eines Patienten „wert“ ist, ist in der Gebührenordnung für Kassenpatienten (EBM) festgeschrieben und die Menge der Vergütung ist budgetiert.


Für die normale Behandlung eines Patienten durch einen Hautfacharzt sieht der EBM aktuell 16,43€ vor. Davon werden nach Quartalsende je nach Budgetüberschreitung zwischen 10% und 20% abgezogen – es bleiben weniger als 15 €. Da es sich um eine Quartalspauschale handelt, gilt sie immer für 3 Monate – wenn Patienten sich innerhalb des Quartals erneut vorstellen (auch wenn es um eine völlig andere Diagnose geht), kann nichts zusätzlich abgerechnet werden.

In dieser Summe enthalten ist:
»    mein fachärztliches Honorar für Ihre Behandlung
»    Personalkosten für meine MFA (für Terminvereinbarung, Patientenannahme, Verwaltungstätigkeiten, Blutentnahmen, Abstriche, Laborleistungen, Desinfektion und Reinigung der Instrumente usw) und andere Angestellte (Schreibkraft für den Bericht an Ihren Hausarzt, Reinigungskraft)
»    laufende Kosten (Raummiete, Leasing-, Wartungs- und Prüfkosten für Geräte, Zertifikatskosten für Telematik usw)
»    Sonstige betriebliche Kosten (Desinfektionsmittel, IT-Techniker, Handwerker, Reparaturen und Neuanschaffungen von Geräten und Computern usw)

Bestimmte Leistungen können zusätzlich und teilweise auch außerhalb des Budgets abgerechnet werden – z.B. Operationen oder Vorsorge. Dennoch ist eine kostendeckende gewissenhafte Behandlung von Kassenpatienten völlig unmöglich. Obwohl die Behandlung von Kassenpatienten den weitaus größten Teil meiner täglichen Arbeit ausmacht, reicht das Geld von den Kassen bei weitem nicht, um auch nur die laufenden Kosten der Praxis zu decken.

Damit die Praxis überlebt, müssen daher andere Möglichkeiten ausgeschöpft werden, Umsatz zu generieren – zum Beispiel durch IgeLeistungen. Hier können wir die Preise im Rahmen der Gebührenordnung für Privatpatienten (GOÄ) anpassen.
Ein Beispiel: Für eine Laserbehandlung von Alterswarzen berechne ich
147 € pro Sitzung . Der Zeitaufwand ist gut vergleichbar mit der Behandlung eines Patienten mit Schuppenflechte, Nagelpilz oder Akne, für den die Kasse 15 € zahlt (egal wie oft er im Quartal kommt).

Das bedeutet: Dadurch, dass ich Privatleistungen wie Laser oder Botoxinjektionen anbiete, kann ich die Behandlung von Kassenpatienten „quersubventionieren“ – ich kann mit dem Geld mein Personal bezahlen,
um es mir dann leisten zu können, weiterhin Kassenpatienten zu behandeln.


Warum gibt es keine Termine??
Aus o.g. Gründen wäre es (aus rein betriebswirtschaftlicher Sicht) natürlich am sinnvollsten, nur noch Privatleistungen zu erbringen. Dann müsste ich wesentlich weniger arbeiten, könnte mein Personal besser bezahlen und hätte immer noch mehr Gewinn.
Leider gehen immer mehr Kassenärzte genau diesen Weg und
geben Ihre Kassenzulassung zurück – was dann bei den Ärzten, die noch bereit sind, Kassenpatienten aufzunehmen, zu einer völligen Überlastung führt.
Andere Ärzte
finden keinen Nachfolger , wenn sie in Rente gehen – die Niederlassung in der eigenen Praxis ist inzwischen so unattraktiv geworden, dass gerade in ländlichen Regionen viele Kassenarztsitze unbesetzt bleiben (was wieder die verbleibenden Praxen belastet).
Über die zwangsweise eingeführten Terminservicestellen werden außerdem zunehmend Facharzttermine vermittelt – diese Patienten kommen dann oft aus Braunschweig, Hannover, Göttingen oder Nordhausen zu uns. Dadurch haben wir noch weniger Termine für „unsere“ Patienten, für die es immer schwieriger wird, einen Termin bei uns zu bekommen.

Was sind die Forderungen der Ärzte?

Wir fordern vor allem eine

tragfähige Finanzierung der ambulanten Medizin und die Abschaffung von Regressen und Budgetierung.
Ist uns in unserer Gesellschaft eine ästhetische Behandlung wirklich zehnmal so viel Wert wie die Behandlung eines kranken Menschen?
Wollen wir das so?
Würde die Behandlung von Kassenpatienten vernünftig finanziert, gäbe es mehr Kassenärzte, diese könnten ihr Personal besser bezahlen und hätten mehr Zeit für ihre Kassenpatienten (weil IgeLeistungen nicht mehr in dem Maße notwendig wären, um die Kosten zu decken).
Wir meinen: Eine qualitativ hochwertige, heimatnahe ärztliche Versorgung mit zeitnahen Terminen ist unverzichtbar! Dass diese gerade sehr kurz vor dem Kollaps steht, scheint die Politik (noch) nicht wahrzunehmen.


Terminsituation spitzt sich weiter zu (14.05.2023)

Alle Möglichkeiten, bei uns Termine zu erhalten, sind zur Zeit völlig überlastet:
Die Situation ist für beide Seiten sehr unbefriedigend, aber aktuell leider nicht zu ändern.
Reguläre Termine werden bei uns teils persönlich oder telefonisch und teils online
immer für den kommenden Monat vereinbart. Diese Termine sind immer innerhalb
kürzester Zeit vergeben. Das liegt einfach an der hohen Nachfrage. Es werden jeden
Tag neue Termine zur Vereinbarung freigegeben – es lohnt sich also, täglich in unser
Onlineportal zu schauen, ob ein Termin frei ist (häufig gestellte Fragen dazu haben wir hier beantwortet).
Für akute Fälle bieten wir eine Offene Sprechstunde an. Diese ist leider sehr
überlastet, so dass wir im Allgemeinen nicht alle Patienten annehmen können, selbst
wenn diese schon vor Beginn der Sprechstunde vor der Praxis warten.
Übrigens: Alle Hautärzte sind gesetzlich verpflichtet, mindestens fünf Stunden in der
Woche eine offene Sprechstunde anzubieten, in der man sich ohne Termin vorstellen
kann. Bitte wenden Sie sich gern an umliegende Facharztpraxen, wenn wir Sie in der
offenen Sprechstunde einmal nicht behandeln können.
Die Kassenärztliche Vereinigung wurde außerdem verpflichtet, eine Termin-Servicestelle einzurichten, um kurzfristige Termine bei Fachärzten zu vermitteln. Unter der Nummer 116117 können Sie über diese Servicestelle einen Termin bei uns vereinbaren. Sie brauchen dafür eine kodierte Überweisung von Ihrem Hausarzt. Auch die für die Servicestelle vorgehaltenen Termine sind immer schnell vergeben.
Wir reservieren auch immer einige Termine für Hausarztvermittlungsfälle. Diese
kann Ihr Hausarzt persönlich in unserer Praxis vereinbaren und Ihnen dafür eine
spezielle Überweisung ausstellen, wenn unsere Kapazitäten dafür noch nicht
ausgeschöpft sind (was leider oft der Fall ist).
Ansonsten gilt: Sie sind herzlich eingeladen, Ihren Frust der Kassenärztlichen
Vereinigung
mitzuteilen. Diese hat in Deutschland den „Sicherstellungsauftrag“: Sie
ist verpflichtet, die fachärztliche Versorgung sicherzustellen und z.B. dafür zu sorgen,
dass alle Praxen (auch Offene) Sprechstunden in ausreichender Menge anbieten. Außerdem nimmt sie die Bedarfsplanung vor, die aktuell besagt, dass Südniedersachsen mit Hautärzten überversorgt ist. Überlasteten Praxen ist deshalb die Anstellung eines weiteren Arztes nicht erlaubt. Auch ist es Fachärzten untersagt, sich mit einer eigenen Praxis niederzulassen, um bestehende Praxen zu entlasten.

Wir haben somit keine Chance, das Terminproblem nachhaltig zu lösen - wir können
nur im Rahmen unserer zeitlichen Möglichkeiten weiterhin eine gute medizinische
Versorgung anbieten.

Onlineterminvereinbarung (24.01.2023)

Nach einer Softwareumstellung ist es nun möglich, Termine direkt online zu vereinbaren. Die Termine werden immer bis zu einem Monat im Voraus vereinbart.
Wenn alle diese Termine vergeben sind (das geht meistens innerhalb von Minuten), erscheint bei der Terminvergabe "Es sind keine Termine verfügbar." (Achtung: dieser Text erscheint nur, wenn wirklich gar keine Termine dieser Kategorie zu vergeben sind. Auch wenn im oberen Bereich des Bildschirms weiterhin die Daten von der kommenden Woche angezeigt werden, bedeutet das, dass auch in den Wochen danach keine Termine zu vergeben sind!).
In diesem Fall versuchen Sie es gerne am nächsten Tag erneut: Wenn zB am 10.1. alle Termine bis zum 10.2. vergeben sind, werden am 11.1. die Termine bis zum 11.2. freigegeben. (Mittwochs bieten wir aufgrund der offenen Sprechstunde keine Termine an). Auch abgesagte Termine oder zB. OP-Termine, die nicht belegt wurden, werden kurzfristig zur Onlineterminvereinbarung freigegeben (dann als "Arzttermin kurzfristig").
Auch Termine für Nachsorgeuntersuchungen und Routinetermine bei den medizinischen Fachangestellten (z.B. für Blutentnahmen) sind online verfügbar. Diese Termine können nur vereinbart werden, wenn Sie dafür bereits in unserer Behandlung sind - und nur nach Bestätigung durch die Praxis.
Bitte beachten Sie, dass eine Terminvereinbarung per Email nun nicht mehr möglich ist.


Offene Sprechstunde (26.10.2021)

Wir bieten Ihnen an zwei Tagen wöchentlich eine offene Sprechstunde an. Hier können Sie sich ohne Termin hautfachärztlich vorstellen.
Achtung: Für die offene Sprechstunde gibt es eine hohe Nachfrage.
Viele Patienten stehen schon vor Beginn der Sprechstunde vor der Praxis. Wir behandeln dienstags 10-12, mittwochs 30-40 Patienten. Je nachdem, wie viele  Patienten bereits vor Ihnen in der Praxis sind, kann es vorkommen, dass wir Sie nicht mehr behandeln können, auch wenn Sie sich während der Sprechstunde vorstellen.
Weitere Infos zum Ablauf der Sprechstunde gibt es hier.

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