Die SVLFG betreut viele Menschen, die im Freien arbeiten: In der Landwirtschaft, im Garten- und Landschaftsbau oder in der Forstwirtschaft. Hier kann das Risiko für bestimmte Hauterkrankungen erhöht sein.
Die SVLFG hat daher mit dem Berufsverband der Dermatologen einen Sondervertrag ausgehandelt, der ihren Versicherten ermöglicht, zeitnah einen Termin bei einer teilnehmenden Hautarztpraxis zu erhalten.
Wenn Sie bei der SVLFG oder deren Krankenversicherung LKK versichert sind, können Sie per Mail einen Termin im Rahmen dieses Sondervertrags anfordern.
Wir haben erneut unsere Telefonanlage umgestellt.
Leider erreichen uns weiterhin viel mehr Anrufe, als wir entgegennehmen können.
Ab jetzt findet montags, dienstags und donnerstags von 11-13 Uhr sowie mittwochs und freitags von 12-13 Uhr eine Telefonsprechstunde statt. Zu diesen Zeiten wird das Telefon priorisiert beantwortet.
Über ein Sprachdialogsystem können Sie Ihr Anliegen auswählen und dann entweder mit einer Mitarbeiterin sprechen oder auch Rezeptwünsche "auf Band" sprechen.
Außerhalb der Telefonsprechstunde konzentrieren wir uns ganz auf die Patienten, die wir in der Praxis zu versorgen haben. In diesen Zeiten können Sie trotzdem Rezeptwünsche und Terminabsagen aufsprechen.
Andere Arztpraxen, die ein Anliegen bezüglich gemeinsamer Patienten haben, erreichen uns immer über die Arztdurchwahl.
Bitte beachten Sie, dass Anrufe von Patienten, die fälschlicherweise die Option "Ich bin selbst
ärztlicher Kollege " wählen, damit ihr Anruf schneller entgegengenommen wird,
nicht beantwortet werden. Diese Leitung halten wir immer frei, damit z.B. kurze Rückfragen von Ihrem Hausarzt oder Anrufe von Kollegen, die sehr kurzfristig einen Patienten überweisen müssen, uns auch erreichen. Das ist zwischen Arztpraxen üblich und wichtig, um die kollegiale Zusammenarbeit und gemeinsame Patientenbetreuung zu ermöglichen und den Sprechstundenablauf in beiden Praxen nicht zu stören.
Wieder schließen Ärzte in Deutschland ihre Praxen als Protest gegen die Gesundheitspolitik. Wir sind in dieser Zeit ohnehin im Praxisurlaub, hätten aber sonst auch am Protest teilgenommen. Warum? Hier finden Sie Antworten.
Gegen wen richtet sich der Protest?
Die Proteste richten sich gegen die Politik und die Krankenkassen. Es geht darum, die hohe Qualität der medizinischen Versorgung für alle Patienten zu erhalten.
Was hat Karl Lauterbach damit zu tun?
Karl Lauterbach (SPD) ist seit 2021 Gesundheitsminister. Er lässt sich fast ausschließlich von Krankenhaus-Wissenschaftlern beraten und ignoriert die Nöte der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte. Für Kliniken werden Milliardenhilfen gegen die Preisexplosion aufgelegt. Für Arztpraxen gibt es keine staatliche Hilfe.
Die bundeweite Vertretung für alle rund 140.000 Vertragsärzte und -psychotherapeuten hat im August 2023 gemeinsam einen offenen Brief mit Forderungen an den Bundesgesundheitsminister geschickt. Etwas später wurde Lauterbach öffentlich von Journalisten danach gefragt. Er antwortete, er bekomme „fast jeden Tag Briefe mit irgendwelchen Forderungen, mal aus der Industrie, mal aus der Selbstverwaltung [der Kassenärzte]“ und disqualifizierte den Notruf der Ärzteschaft als Postwurfsendung. Das ist eine Missachtung der gesamten deutschen Praxisärzte, die in dieser Form bislang einzigartig ist. Ein Schlag ins Gesicht derer, die 90% der gesamten Medizinischen Versorgungsleistungen in Deutschland erbringen.
Lauterbach sagte im Interview, dass durch die Leistungskürzungen in jüngster Vergangenheit keinerlei Verschlechterung in der ärztlichen Versorgung festgestellt werden konnte und sieht daher keinen Handlungsbedarf.
Sind Ärzte wirklich so schlecht bezahlt?
Alles wird teurer – auch für uns Ärzte steigen Personal-, Material- und Stromkosten. Handel, Handwerk und Co. können und müssen ihre Preise erhöhen. Niedergelassene Ärztinnen und Ärzte dürfen das nicht. Wie viel die Behandlung eines Patienten „wert“ ist, ist in der Gebührenordnung für Kassenpatienten (EBM) festgeschrieben und die Menge der Vergütung ist budgetiert.
Für die normale Behandlung eines Patienten durch einen Hautfacharzt sieht der EBM aktuell 16,43€ vor. Davon werden nach Quartalsende je nach Budgetüberschreitung zwischen 10% und 20% abgezogen – es bleiben weniger als 15 €. Da es sich um eine Quartalspauschale handelt, gilt sie immer für 3 Monate – wenn Patienten sich innerhalb des Quartals erneut vorstellen (auch wenn es um eine völlig andere Diagnose geht), kann nichts zusätzlich abgerechnet werden.
In dieser Summe enthalten ist:
»
mein fachärztliches Honorar für Ihre Behandlung
»
Personalkosten für meine MFA (für Terminvereinbarung, Patientenannahme, Verwaltungstätigkeiten, Blutentnahmen, Abstriche, Laborleistungen, Desinfektion und Reinigung der Instrumente usw) und andere Angestellte (Schreibkraft für den Bericht an Ihren Hausarzt, Reinigungskraft)
»
laufende Kosten (Raummiete, Leasing-, Wartungs- und Prüfkosten für Geräte, Zertifikatskosten für Telematik usw)
» Sonstige betriebliche Kosten (Desinfektionsmittel, IT-Techniker, Handwerker, Reparaturen und Neuanschaffungen von Geräten und Computern usw)
Bestimmte Leistungen können zusätzlich und teilweise auch außerhalb des Budgets abgerechnet werden – z.B. Operationen oder Vorsorge. Dennoch ist eine kostendeckende gewissenhafte Behandlung von Kassenpatienten völlig unmöglich. Obwohl die Behandlung von Kassenpatienten den weitaus größten Teil meiner täglichen Arbeit ausmacht,
reicht das Geld von den Kassen bei weitem nicht, um auch nur die laufenden Kosten der Praxis zu decken.
Damit die Praxis überlebt, müssen daher andere Möglichkeiten ausgeschöpft werden, Umsatz zu generieren – zum Beispiel durch IgeLeistungen. Hier können wir die Preise im Rahmen der Gebührenordnung für Privatpatienten (GOÄ) anpassen.
Ein Beispiel: Für eine Laserbehandlung von Alterswarzen berechne ich
147 € pro Sitzung . Der Zeitaufwand ist gut vergleichbar mit der Behandlung eines Patienten mit Schuppenflechte, Nagelpilz oder Akne, für den die Kasse 15 € zahlt (egal wie oft er im Quartal kommt).
Das bedeutet: Dadurch, dass ich Privatleistungen wie Laser oder Botoxinjektionen anbiete, kann ich die Behandlung von Kassenpatienten „quersubventionieren“ – ich kann mit dem Geld mein Personal bezahlen,
um es mir dann leisten zu können, weiterhin Kassenpatienten zu behandeln.
Warum gibt es keine Termine??
Aus o.g. Gründen wäre es (aus rein betriebswirtschaftlicher Sicht) natürlich am sinnvollsten, nur noch Privatleistungen zu erbringen. Dann müsste ich wesentlich weniger arbeiten, könnte mein Personal besser bezahlen und hätte immer noch mehr Gewinn.
Leider gehen immer mehr Kassenärzte genau diesen Weg und
geben Ihre Kassenzulassung zurück – was dann bei den Ärzten, die noch bereit sind, Kassenpatienten aufzunehmen, zu einer völligen Überlastung führt.
Andere Ärzte
finden keinen Nachfolger , wenn sie in Rente gehen – die Niederlassung in der eigenen Praxis ist inzwischen so unattraktiv geworden, dass gerade in ländlichen Regionen viele Kassenarztsitze unbesetzt bleiben (was wieder die verbleibenden Praxen belastet).
Über die zwangsweise eingeführten Terminservicestellen werden außerdem zunehmend Facharzttermine vermittelt – diese Patienten kommen dann oft aus Braunschweig, Hannover, Göttingen oder Nordhausen zu uns. Dadurch haben wir noch weniger Termine für „unsere“ Patienten, für die
es immer schwieriger wird, einen Termin bei uns zu bekommen.
Was sind die Forderungen der Ärzte?
Wir fordern vor allem eine
tragfähige Finanzierung der ambulanten Medizin und die Abschaffung von Regressen und Budgetierung.
Ist uns in unserer Gesellschaft eine ästhetische Behandlung wirklich zehnmal so viel Wert wie die Behandlung eines kranken Menschen?
Wollen wir das so?
Würde die Behandlung von Kassenpatienten vernünftig finanziert, gäbe es mehr Kassenärzte, diese könnten ihr Personal besser bezahlen und hätten mehr Zeit für ihre Kassenpatienten (weil IgeLeistungen nicht mehr in dem Maße notwendig wären, um die Kosten zu decken).
Wir meinen: Eine qualitativ hochwertige, heimatnahe ärztliche Versorgung mit zeitnahen Terminen ist unverzichtbar! Dass diese gerade sehr kurz vor dem Kollaps steht, scheint die Politik (noch) nicht wahrzunehmen.
Mittwoch
8:30 - 13:00 Uhr